ARGE
Baurecht teilt mit: DIN-Normen nicht
automatisch Stand der Technik
DIN-Normen sind nicht immer automatisch auch
Stand der Technik. Darauf weist
die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und
Immobilienwirtschaft (ARGE Baurecht) Im Deutschen
Anwaltsverein (DAV) hin.
DIN-Normen sind keine rechtsverbindlichen
Vorschriften, sondern technische Regeln mit
Empfehlungscharakter. Eine DIN-Norm wird erst
dann als Stand der Techni bewertet,
wenn sie sich als theoretisch und technisch
richtig erwiesen sowie durch ständige
Anwendung praktisch bewährt hat und von
einer Mehrzahl von Fachleuten allgemein anerkannt
wurde. So gilt beispielsweise die seit Mai
2009 geltende DIN 1946-6 (Lüftungskonzept)
unter Baufachleuten noch nicht als Stand
der Technik, weil der Erfahrungszeitraum
noch zu kurz ist.
Ein weiteres Beispiel dafür ist die
Schallschutznorm DIN 4109: Mit modernen
Baustoffen ließe sich inzwischen ein
weitaus besserer Schallschutz erreichen
als die DIN 4109 vorgibt, so die Experten.
Investoren sollten sich also nicht auf
klangvolle Werbebotschaften verlassen, sondern
immer fragen, was wirklich dahinter steckt.
Die Vertragskontrolle durch die Baurechtler
vor Unterzeichnung sorgt dafür, dass
das Investment auch hält, was die Werbung
verspricht.