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ARGE Baurecht teilt mit: „DIN-Normen nicht automatisch Stand der Technik“

DIN-Normen sind nicht immer automatisch auch „Stand der Technik“. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienwirtschaft (ARGE Baurecht) Im Deutschen Anwaltsverein (DAV) hin.

DIN-Normen sind keine rechtsverbindlichen Vorschriften, sondern technische Regeln mit Empfehlungscharakter. Eine DIN-Norm wird erst dann als „Stand der Techni“ bewertet, wenn sie sich als theoretisch und technisch richtig erwiesen sowie durch ständige Anwendung praktisch bewährt hat und von einer Mehrzahl von Fachleuten allgemein anerkannt wurde. So gilt beispielsweise die seit Mai 2009 geltende DIN 1946-6 („Lüftungskonzept“) unter Baufachleuten noch nicht als „Stand der Technik“, weil der Erfahrungszeitraum noch zu kurz ist.

Ein weiteres Beispiel dafür ist die Schallschutznorm DIN 4109: Mit modernen Baustoffen ließe sich inzwischen ein weitaus besserer Schallschutz erreichen als die DIN 4109 vorgibt, so die Experten.

Investoren sollten sich also nicht auf klangvolle Werbebotschaften verlassen, sondern immer fragen, was wirklich dahinter steckt. Die Vertragskontrolle durch die Baurechtler vor Unterzeichnung sorgt dafür, dass das Investment auch hält, was die Werbung verspricht.

Quelle und weitere Inforamtionen:

IBR-online – Nachricht vom 07.04.2011



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